Österreichisches Honorargeneralkonsulat Zürich
Informationen zu Strafregisterauszügen
Das Strafregister ist ein von der Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen. Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.
Strafregisterbescheinigungen für österreichische StaatsbürgerInnen werden auf Antrag ausgestellt und sind kostenpflichtig. Sie können bei jeder zuständigen Behörde (in Österreich: Bundespolizeidirektion bzw. Bürgermeister, im Ausland: konsularische Vertretungen Österreichs) beantragt werden. Am Honorargeneralkonsulat Zürich können Sie Strafregisterauszüge jeweils Vormittags innerhalb unserer Öffnungszeiten beantragt werden.
Die/Der AntragstellerIn hat zwecks Feststellung der Identität persönlich zu erscheinen.
Erforderliche Unterlagen:
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Antragsformular
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Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis)
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Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde
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Für eine „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ zusätzlich: vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bestätigung der/des DienstgeberIn
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falls Eintragung erwünscht: Nachweis des akademischen Grades (Hinweis: Es werden nur akad. Grade einer anerkannten Bildungseinrichtung der EU, des EWR oder der Schweiz eingetragen)
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Konsulargebühr bar und in Schweizer Franken