Österreichisches Honorargeneralkonsulat Zürich
Informationen zu Reisepässen
Die Beantragung von Reisepässen muss nach vorheriger Terminverein-barung persönlich erfolgen. Auch Minderjährige, für die ein Reisepass beantragt wird, müssen persönlich und mit den Obsorgeberechtigten vorsprechen (bei verheirateten Eltern: ein Elternteil, bei unverheirateten Eltern: die Obsorgeberechtigten).
Die Abgabe von Fingerabdrücken ist ab dem Alter von 12 Jahren obligatorisch!
Bringen Sie bitte mit:
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Antragsformular (bei Neugeborene bitte auch das Formular ANTRAG STAATSBÜRGERNACHWEIS mitbringen) und Erklärung: vollständig ausgefüllt und unterschrieben
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Die Erklärung der Erziehungsberechtigten wird nur dann benötigt, wenn bei Minderjährigen noch kein gültiger Lichtbildausweis vorhanden ist.
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Konsulargebühr: bar und in Schweizer Franken
Zur Bearbeitung des Antrages sind nachstehende Dokumente und Unterlagen im Original (+ je 1 Kopie) vorzulegen:
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Identitätsnachweis des Antragstellenden (Reisepass, Personalausweis), bei minderjährigen Kindern auch beider Elternteile
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Geburtsurkunde (bei ausländischen Urkunden u.U. mit entsprechendem Beglaubigungsvermerk)
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Geburtsurkunde des österreichischen Elternteils (bei Minderjährigen)
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Staatsbürgerschaftsnachweis
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Staatsbürgerschaftsnachweis des österreichischen Elternteils (bei Minderjährigen)
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ggfs. Bescheid über die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
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ggfs. Bescheid über die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft & Schweizer Einbürgerungsurkunde mit Rechtskraftdatum
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ggfs. Bescheid über die Namensänderung (Erklärung betreffend Namensänderung)
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Heiratsurkunde(n) bzw. Eheschein(e) des Antragstellenden bzw. seiner Eltern (bei Minderjährigen) bei ausländischen Urkunden u.U. mit entsprechendem Beglaubigungsvermerk; kein Familienbüchlein oder Familienausweis!
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Vaterschaftsanerkennung und ggfs. Bescheid gemeinsame Obsorge (bei unehelich geborenen minderjährigen Antragstellenden)
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Scheidungsurteil mit Rechtkraftsvermerk und allenfalls Bestätigung über die Wiederannahme eines früheren Namens bzw. Scheidungsanerkennung (wenn die Ehe im Ausland geschieden wurde)
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Ausländerausweis
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Ausländerausweis des österreichischen Elternteils (bei Minderjährigen)
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Aktuelle Wohnsitzbescheinigung mit Angabe der gemeldeten Staatsbürgerschaft (nicht älter als 4 Wochen!), bei Minderjährigen eine Wohnsitzbescheinigung von Vater, Mutter und Kind
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falls Eintragung erwünscht: Nachweis des akademischen Grades (Hinweis: Es werden nur akad. Grade einer anerkannten Bildungseinrichtung der EU, des EWR oder der Schweiz eingetragen)
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zuletzt ausgestellter Reisepass bzw. polizeiliche Diebstahls- oder Verlustanzeige
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1 aktuelles Passfoto gemäss EU-Passbildkriterien (nicht älter als 6 Monate!)
Gültigkeit von gewöhnlichen Reisepässen:
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2 Jahre für 0-2-Jährige
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5 Jahre für 2-12-Jährige
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10 Jahre ab Vollendung des 12. Lebensjahres