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Informationen zu Reisepässen

Die Beantragung von Reisepässen muss nach vorheriger Terminverein-barung persönlich erfolgen. Auch Minderjährige, für die ein Reisepass beantragt wird, müssen persönlich und mit den Obsorgeberechtigten vorsprechen (bei verheirateten Eltern: ein Elternteil, bei unverheirateten Eltern: die Obsorgeberechtigten).

Die Abgabe von Fingerabdrücken ist ab dem Alter von 12 Jahren obligatorisch!

 

Bringen Sie bitte mit:

  • Antragsformular (bei Neugeborene bitte auch das Formular ANTRAG STAATSBÜRGERNACHWEIS mitbringen) und Erklärung: vollständig ausgefüllt und unterschrieben

  • Die Erklärung der Erziehungsberechtigten wird nur dann benötigt, wenn bei Minderjährigen noch kein gültiger Lichtbildausweis vorhanden ist.

  • Konsulargebühr: bar und in Schweizer Franken

 

Zur Bearbeitung des Antrages sind nachstehende Dokumente und Unterlagen im Original (+ je 1 Kopie) vorzulegen:

  • Identitätsnachweis des Antragstellenden (Reisepass, Personalausweis), bei minderjährigen Kindern auch beider Elternteile

  • Geburtsurkunde (bei ausländischen Urkunden u.U. mit entsprechendem Beglaubigungsvermerk)

  • Geburtsurkunde des österreichischen Elternteils (bei Minderjährigen)

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Staatsbürgerschaftsnachweis des österreichischen Elternteils (bei Minderjährigen)

  • ggfs. Bescheid über die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft

  • ggfs. Bescheid über die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft & Schweizer Einbürgerungsurkunde mit Rechtskraftdatum

  • ggfs. Bescheid über die Namensänderung (Erklärung betreffend Namensänderung)

  • Heiratsurkunde(n) bzw. Eheschein(e) des Antragstellenden bzw. seiner Eltern (bei Minderjährigen) bei ausländischen Urkunden u.U. mit entsprechendem Beglaubigungsvermerk; kein Familienbüchlein oder Familienausweis!

  • Vaterschaftsanerkennung und ggfs. Bescheid gemeinsame Obsorge (bei unehelich geborenen minderjährigen Antragstellenden)

  • Scheidungsurteil mit Rechtkraftsvermerk und allenfalls Bestätigung über die Wiederannahme eines früheren Namens bzw. Scheidungsanerkennung (wenn die Ehe im Ausland geschieden wurde)

  • Ausländerausweis

  • Ausländerausweis des österreichischen Elternteils (bei Minderjährigen)

  • Aktuelle Wohnsitzbescheinigung mit Angabe der gemeldeten Staatsbürgerschaft (nicht älter als 4 Wochen!), bei Minderjährigen eine Wohnsitzbescheinigung von Vater, Mutter und Kind

  • falls Eintragung erwünscht: Nachweis des akademischen Grades  (Hinweis: Es werden nur akad. Grade einer anerkannten Bildungseinrichtung der EU, des EWR oder der Schweiz eingetragen)

  • zuletzt ausgestellter Reisepass bzw. polizeiliche Diebstahls- oder Verlustanzeige

  • 1 aktuelles Passfoto gemäss EU-Passbildkriterien (nicht älter als 6 Monate!)

 

Gültigkeit von gewöhnlichen Reisepässen:

  • 2 Jahre für 0-2-Jährige

  • 5 Jahre für 2-12-Jährige

  • 10 Jahre ab Vollendung des 12. Lebensjahres

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