Österreichisches Honorargeneralkonsulat Zürich
Informationen zu Reisepässen
Die Beantragung von Reisepässen muss nach vorheriger Terminverein-barung persönlich erfolgen. Auch Minderjährige, für die ein Reisepass beantragt wird, müssen persönlich und mit den Obsorgeberechtigten vorsprechen (bei verheirateten Eltern: ein Elternteil, bei unverheirateten Eltern: die Obsorgeberechtigten).
Die Abgabe von Fingerabdrücken ist ab dem Alter von 12 Jahren obligatorisch!
Bringen Sie bitte mit:
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Antragsformular (bei Neugeborene bitte auch das Formular ANTRAG STAATSBÜRGERNACHWEIS mitbringen) und Erklärung: vollständig ausgefüllt und unterschrieben
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Die Erklärung der Erziehungsberechtigten wird nur dann benötigt, wenn bei Minderjährigen noch kein gültiger Lichtbildausweis vorhanden ist.
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Konsulargebühr: bar und in Schweizer Franken
Zur Bearbeitung des Antrages sind nachstehende Dokumente und Unterlagen im Original (+ je 1 Kopie) vorzulegen:
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Identitätsnachweis des Antragstellenden (Reisepass, Personalausweis), bei minderjährigen Kindern auch beider Elternteile
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Geburtsurkunde (bei ausländischen Urkunden u.U. mit entsprechendem Beglaubigungsvermerk)
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Geburtsurkunde des österreichischen Elternteils (bei Minderjährigen)
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Staatsbürgerschaftsnachweis
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Staatsbürgerschaftsnachweis des österreichischen Elternteils (bei Minderjährigen)
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ggfs. Bescheid über die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
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ggfs. Bescheid über die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft & Schweizer Einbürgerungsurkunde mit Rechtskraftdatum
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ggfs. Bescheid über die Namensänderung (Erklärung betreffend Namensänderung)
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Heiratsurkunde(n) bzw. Eheschein(e) des Antragstellenden bzw. seiner Eltern (bei Minderjährigen) bei ausländischen Urkunden u.U. mit entsprechendem Beglaubigungsvermerk; kein Familienbüchlein oder Familienausweis!
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Vaterschaftsanerkennung und ggfs. Bescheid gemeinsame Obsorge (bei unehelich geborenen minderjährigen Antragstellenden)
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Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und allenfalls Bestätigung über die Wiederannahme eines früheren Namens bzw. Scheidungsanerkennung (wenn die Ehe im Ausland geschieden wurde)
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Ausländerausweis
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Ausländerausweis des österreichischen Elternteils (bei Minderjährigen)
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Aktuelle Wohnsitzbescheinigung mit Angabe der gemeldeten Staatsbürgerschaft (nicht älter als 4 Wochen!), bei Minderjährigen eine Wohnsitzbescheinigung von Vater, Mutter und Kind
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falls Eintragung erwünscht: Nachweis des akademischen Grades (Hinweis: Es werden nur akad. Grade einer anerkannten Bildungseinrichtung der EU, des EWR oder der Schweiz eingetragen)
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zuletzt ausgestellter Reisepass bzw. polizeiliche Diebstahls- oder Verlustanzeige
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1 aktuelles Passfoto gemäss EU-Passbildkriterien (nicht älter als 6 Monate!)
Zustimmung sämtlicher Obsorgeberechtigter
Bei Anträgen für Minderjährige unter 18 Jahren ist die Zustimmung sämtlicher Obsorgeberechtigter erforderlich, und mindestens ein Obsorgeberechtigter muss den Antrag gemeinsam mit der/dem Minderjährigen an der Vertretungsbehörde einbringen. Der/die abwesende Obsorgeberechtigte muss im Vorhinein schriftlich, auf einer separaten Passkopie, die mit Datum, Unterschrift und Telefonnummer versehen ist, seine Zustimmung zum Antrag erklären. Wenn nur ein Elternteil obsorgeberechtigt ist, wäre dies durch entsprechende Dokumente nachzuweisen.
Gültigkeit von gewöhnlichen Reisepässen:
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2 Jahre für 0-2-Jährige
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5 Jahre für 2-12-Jährige
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10 Jahre ab Vollendung des 12. Lebensjahres