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Informationen zu Personalausweisen

Die Beantragung von Personalausweisen muss nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich erfolgen. Auch Minderjährige, für die ein Personalausweis beantragt wird, müssen persönlich und mit den Obsorgeberechtigten (bei gemeinsamer Obsorge: beide Elternteile) vorsprechen.

Bringen Sie bitte mit:

  • Antragsformular und Erklärung: vollständig ausgefüllt und unterschrieben

  • Die Erklärung der Erziehungsberechtigten wird nur dann benötigt, wenn bei Minderjährigen noch kein gültiger Lichtbildausweis vorhanden ist.

  • Konsulargebühr: bar und in Schweizer Franken

 

Zur Bearbeitung des Antrages sind nachstehende Dokumente und Unterlagen im Original (+ je 1 Kopie) vorzulegen:

  • Identitätsnachweis des Antragstellenden (Reisepass, Personalausweis), bei minderjährigen Kindern auch beider Elternteile

  • Geburtsurkunde (bei ausländischen Urkunden u.U. mit entsprechendem Beglaubigungsvermerk)

  • Geburtsurkunde des österreichischen Elternteils (bei Minderjährigen)

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Staatsbürgerschaftsnachweis des österreichischen Elternteils (bei Minderjährigen)

  • ggfs. Bescheid über die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft

  • ggfs. Bescheid über die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft & Schweizer Einbürgerungsurkunde mit Rechtskraftdatum

  • ggfs. Bescheid über die Namensänderung (Erklärung betreffend Namensänderung)

  • Heiratsurkunde(n) bzw. Eheschein(e) des Antragstellenden bzw. seiner Eltern (bei Minderjährigen) bei ausländischen Urkunden u.U. mit entsprechendem Beglaubigungsvermerk; kein Familienbüchlein oder Familienausweis!

  • Vaterschaftsanerkennung und ggfs. Bescheid gemeinsame Obsorge (bei unehelich geborenen minderjährigen Antragstellenden)

  • Scheidungsurteil mit Rechtkraftsvermerk und allenfalls Bestätigung über die Wiederannahme eines früheren Namens bzw. Scheidungsanerkennung (wenn die Ehe im Ausland geschieden wurde)

  • Ausländerausweis

  • Ausländerausweis des österreichischen Elternteils (bei Minderjährigen)

  • Aktuelle Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als 4 Wochen!) mit Angabe der gemeldeten Staatsbürgerschaft, bei Minderjährigen eine Wohnsitzbescheinigung von Vater, Mutter und Kind

  • falls Eintragung erwünscht: Nachweis des akademischen Grades  (Hinweis: Es werden nur akad. Grade einer anerkannten Bildungseinrichtung der EU, des EWR oder der Schweiz eingetragen)

  • zuletzt ausgestellter Reisepass bzw. polizeiliche Diebstahls- oder Verlustanzeige

  • 1 aktuelles Passfoto gemäss EU-Passbildkriterien (nicht älter als 6 Monate!)

Zustimmung sämtlicher Obsorgeberechtigter

Bei Anträgen für Minderjährige unter 18 Jahren ist die Zustimmung sämtlicher Obsorgeberechtigter erforderlich, und mindestens ein Obsorgeberechtigter muss den Antrag gemeinsam mit der/dem Minderjährigen an der Vertretungsbehörde einbringen. Der/die abwesende Obsorgeberechtigte muss im Vorhinein schriftlich, auf einer separaten Passkopie, die mit Datum, Unterschrift und Telefonnummer versehen ist, seine Zustimmung zum Antrag erklären. Wenn nur ein Elternteil obsorgeberechtigt ist, wäre dies durch entsprechende Dokumente nachzuweisen.

Gültigkeit von Personalausweisen:

  • 2 Jahre - für 0-2-Jährige

  • 5 Jahre - für 2-12-Jährige

  • 10 Jahre - ab Vollendung des 12. Lebensjahres

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