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Gebühren

Im Mai 2023 betragen unsere Gebühren für

 

Reisepässe
bis zum Alter von 12 Jahren*, CHF 59.00

ab einem Alter von 12 Jahren, CHF 104.20

Personalausweise

für eine Person, die bei Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat*, CHF 56.10
ab einem Alter von 16 Jahren und Erwachsene, CHF 90.40

Beglaubigungen
CHF 78.60

Staatsbürgerschaftsnachweise
CHF 47.20

Strafregisterauszüge, Teilauszüge, Auszug aus dem Geburtsregister (in Österreich geboren)

CHF 41.30

Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bar in Schweizer Franken zu bezahlen sind. Bei Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen an befugten Honorarkonsulaten wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von EUR 30,- eingehoben. Diese sind in den oben aufgeführten Gebühren bereits enthalten.

Die Konsulargebühren werden monatlich dem aktuellen Kurs angepasst und variieren daher von Monat zu Monat.

* Schriften, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind (insbesondere Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisedokument) - sofern sie innerhalb von 2 Jahren ab der Geburt und erstmalig ausgestellt werden, sind seit August 2008 von den Gebühren befreit.

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