Österreichisches Honorargeneralkonsulat Zürich
Gebühren
Im Februar 2023 betragen unsere Gebühren für
Reisepässe
bis zum Alter von 12 Jahren*, CHF 60.00
ab einem Alter von 12 Jahren, CHF 106.00
Personalausweise
für eine Person, die bei Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat*, CHF 57
ab einem Alter von 16 Jahren und Erwachsene, CHF 92.00
Beglaubigungen
CHF 80.00
Staatsbürgerschaftsnachweise
CHF 48.00
Strafregisterauszüge
CHF 42.00
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bar in Schweizer Franken zu bezahlen sind. Bei Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen an befugten Honorarkonsulaten wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von EUR 30,- eingehoben. Diese sind in den oben aufgeführten Gebühren bereits enthalten.
Die Konsulargebühren werden monatlich dem aktuellen Kurs angepasst und variieren daher von Monat zu Monat.
* Schriften, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind (insbesondere Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisedokument) - sofern sie innerhalb von 2 Jahren ab der Geburt und erstmalig ausgestellt werden, sind seit August 2008 von den Gebühren befreit.